Media Einwilligung & Freistellung
Uwe Dockhorn, Seestr. 4, 83700 Rottach-Egern
INTERVIEW-EINWILLIGUNG & FREISTELLUNG
Indem Sie fortfahren, ein Interview mit UWEDOCKHORN, Seestr. 4, 83700 Rottach-Egern (im Folgenden "Interviewer") zu planen oder daran teilzunehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie über 18 Jahre alt sind und stimmen den folgenden Teilnahmebedingungen zu, einschließlich der Haftungsfreistellung:
1. Erlaubnis zur Aufzeichnung / Erlaubnis zur Nutzung.
Sie (der "Interviewte") stimmen hiermit zu, an einem vom Interviewer durchgeführten Interview teilzunehmen und der Video-, Audio- und/oder fotografischen Aufzeichnung und Übertragung, einschließlich Live-Streaming, dieses Interviews zuzustimmen. Sie räumen dem Interviewer und dessen Beauftragten, Lizenznehmern und Nachfolgern das Recht ein, die Video- und/oder Audioaufzeichnung in jedem Format (die "Aufzeichnung") und Ihre Aussagen (das "Interview") für die Einarbeitung in die Arbeit des Interviewers (die "Arbeit") oder für die kommerzielle Nutzung durch den Interviewer ohne Einschränkung zu verwenden. Sie stimmen auch der Verwendung der Aufzeichnung und des Interviews in allen Formen und Medien zu, einschließlich Live-Video- und Audio-Streams, Audio-, Video- und Fotoaufnahmen, Transkriptionen, einschließlich Auszügen oder Segmenten, oder bearbeiteten oder redigierten Versionen desselben.
Sie erteilen dem Interviewer ausdrücklich das Recht, Ihr Bild, Ihre Ähnlichkeit, Ihre Stimme und Ihren Namen im Zusammenhang mit allen Verwendungen der Aufzeichnung und des Interviews zu erfassen und zu verwenden, und verzichten auf das Recht, die Verwendung der Aufzeichnung oder des Interviews in der Arbeit oder anderweitig durch den Interviewer für kommerzielle Zwecke zu prüfen oder zu genehmigen.
2. Freistellung.
Indem Sie sich bereit erklären, am Interview teilzunehmen, entbinden und stellen Sie den Interviewer und dessen Agenten, Vertreter, Beauftragte, Lizenznehmer und Nachfolger von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Interviews entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder Verletzung der Urheberrechte.
3. Eigentum.
Sie erkennen an, dass Sie keine Eigentumsrechte an der Aufzeichnung, dem Interview oder der Arbeit haben (obwohl Ihnen nach alleinigem Ermessen des Interviewers eine oder mehrere Kopien zur Verfügung gestellt werden können, einschließlich zur Verbreitung oder Weitergabe, und nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen oder Informationen, die vom Interviewer bereitgestellt und der Aufzeichnung, dem Interview oder der Arbeit beigefügt sind). Sie behalten alle ursprünglichen Eigentumsrechte an Ihrem geistigen Eigentum, einschließlich aller urheberrechtlich geschützten Materialien, die im Interview verwendet oder darauf Bezug genommen werden.
4. Keine Verpflichtung zur Nutzung.
Der Interviewer ist nicht verpflichtet, die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu nutzen.
5. Keine Gemeinschaftsunternehmung.
Sie stimmen zu, dass zwischen Ihnen und dem Interviewer keine Gemeinschaftsunternehmung, Partnerschaft, Anstellung oder Agenturbeziehung besteht, die durch diese Vereinbarung begründet wird.
6. Anwendbares Recht.
Diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsrecht. Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand in den Bundes- und Landesgerichten im Landkreis Miesbach zu.
ICH HABE DIESE INTERVIEW-EINWILLIGUNG UND FREISTELLUNGSVEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN UND STIMME DEN HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN ZU.